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Tierschutz

Obwohl Tierschutz als Staatsziel sowohl im Grund­gesetz als auch in der Landes­verfassung verankert ist, verstößt die schwarz-gelbe Landes­regierung systematisch dagegen. So hat sie die Jagd auf geschützte und seltene Kormorane und Gänse zugelassen. Das hat allein 10.000 Kormorane das Leben gekostet. Außerdem wehrte die NRW-Landesregierung jegliche Verbesserungen bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung ab. Der Schweinehaltungserlass der Vorgängerregierung wurde diffamiert und unmittelbar nach Amtsübernahme aufgehoben, das längst beschlossene Verbot der Käfighaltung für Legehennen auf (Bundesrats-) Initiative der Landesregierung wieder gekippt sowie eine weitere Initiative gegen das Schnäbelkürzen bei Mastputen "kassiert". Die Regierung folgt damit einträchtig der Lobby der Geflügelzüchter und Schweinefleischproduzenten. Ein weiterer Rückschritt: Auf Initiative der NRW-Landesregierung und anderer Bundesländer wurde 2007 die Genehmigung von Massentierhaltungsanlagen durch ein "Beschleunigungsgesetz" erheblich vereinfacht.

Während die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe sinkt, nimmt die Industrialisierung der Massentierhaltung in Großbetrieben zu. So wurden im Jahr 2007 in den landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen allein 1,3 Mio. Rinder, 6,3 Mio. Schweine und mehr als 10 Mio. Legehennen, Masthähnchen und Puten gehalten. Allein die Zahl der Hähnchenmastbetriebe (178 Stück) mit über 10.000 Tieren hat sich seit 2005 fast verdoppelt. Tendenz steigend. Die Massentierhaltung ist jedoch mit den Zielen eines zeitgemäßen Tierschutzes nicht vereinbar. Die meisten Tiere in Nordrhein-Westfalen werden nicht mehr in kleinen und mittleren Hofbetrieben gehalten, sondern in industriell geprägten Mastanlagen. Viele der Tiere erhalten niemals Tageslicht und leiden an Bewegungsmangel in überfüllten Ställen. Bewegungsmangel und unnatürliche Haltung auf Grund von Platzmangel führen zu Gelenk- und Muskelkrankheiten, Kreislaufschwäche, schmerzhaften Druckstellen, Hautabschürfungen und Verletzungen.

Wir halten tierquälerische Massentierhaltung für unvereinbar mit den ethischen Grundsätzen und rechtlichen Anforderungen. Artgerechte und qualfreie Tierhaltung muss das oberste Prinzip für die heimische Landwirtschaft werden mit dem Ziel, grundsätzlich auf tierquälerische Haltungsformen zu verzichten.

Wir setzten uns dafür ein, dass bestimmten anerkannten Tierschutzvereinen die Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes ermöglicht wird. Zugleich sollte diesen Vereinen gegen bestimmte Verwaltungsakte, die von den Landesbehörden auf dem Gebiet des Tierschutzes erlassen werden, das Verbandsklagerecht eingeräumt werden, damit sie die Interessen der Tiere als deren Treuhänder nicht nur aussprechen, sondern notfalls auch vor Gericht geltend machen und einklagen können. Auf diesem Wege soll das Ungleichgewicht der Kräfte, das gegenwärtig im Verhältnis zwischen Tiernutzern und Tieren besteht, abgebaut werden. Dieser Zustand widerspricht dem Verfassungsauftrag, Tiere zu schützen (Art. 29 a Abs. 1 der Landesverfassung) und der Staatszielbestimmung Tierschutz (Art. 20 a Grundgesetz).

Außerdem setzen wir ein jährliches Reduktionsziel bei Tierversuchen, wie etwa bei Affen, von 10%, mit dem längerfristigen Ziel, diese komplett abzuschaffen.

Zu diesen und zu weiteren Themen des Tierschutzes sind hier alle Anträge und Kleinen Anfragen zu finden, die ich ins Plenum eingebracht bzw. an die Landesregierung gestellt habe.


 

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